Grundlage ist die
Satzung über die Erhebung von Herstellungsbeiträgen für die
zentrale Entwässerung des Gebietes des Abwasserzweckverbandes
Naumburg. Der Herstellungsbeitrag ermittelt sich entsprechend der Grundstücksgröße, die mit einem Faktor für die Anzahl der Vollgeschosse zu multiplizieren ist. Der sog. Nutzungsfaktor beträgt je Vollgeschoss 0,3 (d.h. bei einem Vollgeschoss 0,3; bei zwei Vollgeschossen 0,6; bei drei Vollgeschossen 0,9 usw.). Der Herstellungsbeitragssatz beträgt 5,16 EUR/m² , dieser ist mit der zuvor ermittelten Fläche zu multiplizieren und ergibt die Beitragshöhe für das Grundstück. Die Billigkeitsregelungen des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind zu beachten. Das ist z.B. die Besonderheit bei der Veranlagung übergroßer Wohngrundstücke.
Frau
Seebe
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