Durchsuchen Sie unser Portal nach einem Stichwort... Hilfe für den Notfall !! Setzen Sie sich mit uns in Verbindung
zur Hauptseite des AZV Naumburg Information zum Unternehem AZV Die Satzungen des AZV Naumburg Die Abgaben Die Kläranlage Die Investitionen Nutzen Sie die Möglichkeit, Formulare online auszufüllen...

Die Abgabenübersicht
Abgaben bei zentralem Anschluß
Abgaben bei dezentralem Anschluß
Abgaben bei Kleineinleiterabgabe
Herstellungsbeiträge
Kostenerstattungen








Inhaltsübersicht über das Gesamtportal
Rechtliche Hinweise und Datenschutzbestimmungen
Impressum und Copyright
                   Herstellungsbeiträge

Grundlage ist die Satzung über die Erhebung von Herstellungsbeiträgen für die zentrale Entwässerung des Gebietes des Abwasserzweckverbandes Naumburg.

Grundstücke, die erstmals einen Anschluss an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage des AZV Naumburg erhalten, werden mit einem Herstellungsbeitrag veranlagt.

Der Herstellungsbeitrag ermittelt sich entsprechend der Grundstücksgröße, die mit einem Faktor für die Anzahl der Vollgeschosse zu multiplizieren ist. Der sog. Nutzungsfaktor beträgt je Vollgeschoss 0,3 (d.h. bei einem Vollgeschoss 0,3; bei zwei Vollgeschossen 0,6; bei drei Vollgeschossen 0,9 usw.).

Der Herstellungsbeitragssatz beträgt 5,16 EUR/m² , dieser ist mit der zuvor ermittelten Fläche zu multiplizieren und ergibt die Beitragshöhe für das Grundstück.

Die Billigkeitsregelungen des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind zu beachten. Das ist z.B. die Besonderheit bei der Veranlagung übergroßer Wohngrundstücke.


Ihr Ansprechpartner:

Frau Seebe
Telefon : 03445 / 707-663
eMail   : carmen.seebe@awe-naumburg.de