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                   Kleineinleiterabgabe

Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter.

Die Kleineinleiterabgabe ist eine Abgabe, die der Abwasserzweckverband für dezentrale Abwasseranlagen (<8m3/d), die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, auf der Grundlage des Abwasserabgabengesetzes LSA erheben und an das Land abgeben muss.

Diese Abgabe ist mit Investitionen im Verbandsgebiet verrechenbar, d.h. sie wird in der Gebührenkalkulation ebenso wie Fördermittel berücksichtigt.

Sie bemisst sich nach den auf dem Grundstück zum 30.06. eines Jahres gemeldeten Einwohnern und beträgt 17,90 EUR/ Einwohner im Jahr .


Ihr Ansprechpartner:

Frau Gröber
Telefon : 03445 / 707-661
eMail   : yvonne.gröber@awe-naumburg.de