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Grundlage ist die Satzung
über die Erhebung einer Abgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für
Kleineinleiter.
Die Kleineinleiterabgabe ist eine
Abgabe, die der Abwasserzweckverband für dezentrale Abwasseranlagen
(<8m3/d), die nicht den allgemein anerkannten Regeln der
Technik entsprechen, auf der Grundlage des Abwasserabgabengesetzes LSA
erheben und an das Land abgeben muss.
Diese Abgabe ist mit Investitionen
im Verbandsgebiet verrechenbar, d.h. sie wird in der Gebührenkalkulation
ebenso wie Fördermittel berücksichtigt.
Sie bemisst sich nach den auf dem Grundstück zum
30.06. eines Jahres gemeldeten Einwohnern und beträgt 17,90 EUR/
Einwohner im Jahr .
Ihr Ansprechpartner:
Frau Gröber
Telefon : 03445 / 707-661
eMail :
yvonne.gröber@awe-naumburg.de
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