Für die Errichtung von Hausanschlüssen ist ein Kostenerstattungsbeitrag durch den Grundstückseigentümer zu bezahlen. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungen für die Entwässerung des Gebietes des Abwasserzweckverbandes Naumburg. Während der Revisionsschacht nach den tatsächlichen Kosten abgerechnet wird, erfolgt die Veranlagung für den Hausanschlusskanal mit 132,42 EUR/ lfdm. bis zur Straßenmitte sofern die Realisierung im Rahmen einer Baumaßnahme des Abwasserzweckverbandes erfolgt. Ist der Hausanschlusskanal außerhalb einer solchen Maßnahme herzustellen, zu erneuern usw., ist grundsätzlich entsprechend der tatsächlich angefallenen Kosten abzurechnen. Die Bescheidung dieser Kosten
erfolgt in der Regel unmittelbar im Anschluss einer Baumaßnahme. Frau
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