Durchsuchen Sie unser Portal nach einem Stichwort... Hilfe für den Notfall !! Setzen Sie sich mit uns in Verbindung
zur Hauptseite des AZV Naumburg Information zum Unternehem AZV Die Satzungen des AZV Naumburg Die Abgaben Die Kläranlage Die Investitionen Nutzen Sie die Möglichkeit, Formulare online auszufüllen...

Die Übersicht über die Satzungen
Die Verbandssatzung
Die Abwasserbeseitigungssatzung
Die Gebührensatzung für zentrale Anschlüsse
Die Gebührensatzung für dezentrale Anschlüsse
1. Änderungssatzung der Gebührensatzung dezentral
Die Verbesserungsbeitragssatzung
Die Herstellungsbeitragssatzung
Die Satzung über Kostenerstattungen
Die Kleineinleiterabgabesatzung
Die Entschädigungssatzung

Die aktuelle Satzung als Worddatei downloaden...
Die aktuelle Satzung als PDF-Datei downloaden...



Inhaltsübersicht über das Gesamtportal
Rechtliche Hinweise und Datenschutzbestimmungen
Impressum und Copyright


2. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung im Gebiet des Abwasserzweckverbandes Naumburg vom 14. Mai 1998, zuletzt geändert am 18. März 1999

 

Präambel

Aufgrund von § 151 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21.04.1998 (GVBl. LSA S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Zweiten Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen im Land Sachsen-Anhalt vom 16.07.2003 (GVBl. LSA S. 158), der §§ 6, 8 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5.10.1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen im Land Sachsen-Anhalt vom 16.07.2003 (GVBl. LSA S. 158) in Verbindung mit den §§ 9 und16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) vom 09.10.1992 (GVBl. S. 730) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.02.1998 (GVBl. LSA S. 81), zuletzt geändert durch Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 07.08.2002 (GVBl. S. 336) der §§ 1, 2, 5 und 16 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. S. 405), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Zweiten Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen im Land Sachsen-Anhalt vom 16.07.2003 (GVBl. LSA S. 158), und der Bestimmungen der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung im Gebiet des Abwasserzweckverbandes Naumburg vom 14.05.1998, zuletzt geändert mit der 1. Änderungssatzung vom 18.03.1999 beschließt die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Naumburg in ihrer Sitzung am 28.11.2003 folgende Satzung:

 

Artikel 1

2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung im Gebiet des Abwasserzweckverbandes Naumburg.

 

§ 5 – Gebührensätze - wird wie folgt gefasst:

 

(1)   Eine Grundgebühr wird derzeit nicht erhoben.

(2)   Die Beseitigungsgebühr beträgt je m³ Abwasser aus

1.) Kleinkläranlagen                             40,35 €/m3
2.) aus abflusslosen Gruben                 12,46 €/m3

   

Artikel 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2004 in Kraft und ersetzt die 1.Änderungssatzung vom 18.03.1999.

 

Naumburg, den 01.12.2003



Curt Becker
Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes Naumburg