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5. Änderungssatzung 

zur Verbandssatzung des
Abwasserzweckverbandes Naumburg
in der Fassung vom 18.03.1999

Aufgrund der §§ 6, 9 und 16 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit ( GKG-LSA) vom 9. Oktober 1992 (GVBl.-LSA, Seite 730), in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1998 (GVBl.-LSA, Seite 81) i. V. m. §§ 6, 8, 44, 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 5. Oktober 1993 (GVBl.-LSA, Seite 568), zuletzt geändert durch Artikel 1 G z. Förd. d. kommunalen Mandatstätigkeit vom 26.04.1996 (GVBl.-LSA, Seite 152) beschließt die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Naumburg in ihrer Sitzung am 18.12.2000 folgende Satzung:

Artikel 1

Die Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Naumburg vom 27. Dezember 1995, zuletzt geändert durch die Satzung vom 18. März 1999, wird im § 15 (Bekanntmachungen) wie folgt geändert:

§ 15 Bekanntmachungen

  1. Die Bekanntmachungen von Satzungen, deren Änderungen sowie alle übrigen gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen erfolgen in der Mitteldeutschen Zeitung (Ausgabe Weißenfelser Zeitung) und dem Naumburger Tageblatt (Ausgabe Naumburg).

  2. Soweit bundes – oder landesrechtliche Vorschriften eine von Abs. 1 abweichende Art der öffentlichen Bekanntmachungen verlangen, gehen diese den in dieser Satzung getroffenen Regelungen vor.

  3. Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder andere Anlagen selbst eine bekanntzumachende Angelegenheit oder Bestandteil einer solchen, so können diese durch Auslegung bekanntgemacht werden. Die Auslegung erfolgt am Dienstsitz des Verbandes in Naumburg, Linsenberg 100 zu jedermann Einsicht während der Dienststunden.

  4. Auf die Auslegung wird in der öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen. Die Dauer der Auslegung beträgt, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, zwei Wochen.

  5. Die Bekanntmachung und die Ersatzbekanntmachung ist mit der Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung (Ausgabe Weißenfelser Zeitung) und des Naumburger Tageblattes (Ausgabe Naumburg) bewirkt.

 

Artikel 2

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

ausgefertigt am: 11. Januar 2001

Curt Becker
Verbandsvorsitzender